Baukindergeld...
Beim Bau einer Immobilie bedeutet es, dass unsere Kunden bis spätestens zum 31.12.2020 die Baugenehmigung erhalten haben müssen. Als Immobilienmakler Ebersberg unterstützen wir Sie dabei auch, wenn es um das Stellen von Förderungen geht.
Beim Kauf einer Immobilie müssen unsere Kunden den Kaufvertrag bis spätestens 31.12.2020 unterschrieben haben.
Im Nachgang haben die Immobilienbesitzer nach dem Einzug ins eigene Heim sechs Monate Zeit, den Antrag auf Kindergeld zu stellen.
Übrigens fordert manch einer aus der Politik und Wirtschaft eine Verlängerung des Baukindergeldes wegen des durch die Corona-Pandemie eingefrorenen Immobilienmarkts.
Die Bundesregierung plant jedoch vorerst keine Ausweitung der Maßnahme.
Frühestens nach der nächsten Bundestagswahl soll über eine Verlängerung entschieden werden, davor ist eine Auswertung der Förderung geplant, deren Ergebnisse im Sommer 2021 veröffentlicht werden.
Kaufwillige Familien sollten sich also schnell entscheiden, um die Förderung bis zum 31.12.2020 noch abgreifen zu können. Sie benötigen Informationen oder weitere Hilfe? Als Immobilienmakler Ebersberg beraten wir Sie sehr gerne über Förderungen und Wohneigentum!